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Auslöser für die kritische Berichterstattung ist der Fall einer Bonner Narkoseärztin. Sie steht jetzt laut „Spiegel“ vor Gericht. Der Vorwurf lautet, fahrlässige Tötung einer Patientin. Nach einer Arthroskopie an der Schulter in einer Bonner Orthopädiepraxis ließ die Ärztin die Patientin wohl alleine, statt sie zu überwachen. Als sie 70 Minuten später nach der 78-jährigen schaute, war diese bereits tot. Dies sei bereits die dritte Anschuldigung ähnlicher Art. Zuvor waren ein vierjähriger Junge und eine 44-jährige Frau verstorben.
Das Nachrichtenmagazin prangert nun die steigende Anzahl der ambulanten Operationen an, die sich von 2000 bis 2010 auf 1,58 Millionen versechsfacht haben sollen. Angeblich hätten bereits seit Jahren Mediziner kritisiert, dass zu viel auf das Geld und zu wenig auf Qualität geachtet werde. „Leider müssen nachweislich viele Todesfälle beklagt werden, über die in der Öffentlichkeit nicht berichtet wird“, wird ein namentlich nicht genannter Anästhesiologie-Professor zitiert.
Die Ambulante Operateure in Deutschland wehren nun sich gegen die „falsche und verallgemeinernde Darstellung des Ambulanten Operierens“ in dem Artikel. Sie betrachten den Vorfall als das „eklatant unärztliche Verhalten einer einzelnen Ärztin“. Daraus könne nicht abgeleitet werden, dass es sich beim Ambulanten Operieren generell um einen rechtsfreien Raum handelt, in dem Patienten nur zu leicht zu Schaden kommen.
Der Präsident des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen, Dr. Dieter Haack, erklärte hierzu: „Jeder Tod eines Patienten bei einem operativen Eingriff ist eine Katastrophe. Aber dies bedeutet nicht, dass das System des Ambulanten Operierens per se schlecht ist.“ Haack kritisierte insbesondere die Darstellung des „Spiegel“, es gebe keine Kontrollinstanzen beim Ambulanten Operieren: „Qualitätskontrollen werden von allen Seiten durchgeführt, von Begehungen der Operationssäle bis zu Qualitätskontrolle der Kassenärztlichen Vereinigungen.“
Haack empfahl den „Spiegel“-Autoren die Lektüre der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zusammengefassten und auch regelmäßig kontrollierten Regelungen zum Ambulanten Operieren: „Die Vorgaben, die wir erfüllen müssen, reichen vom Infektionsschutzgesetz über das Medizinproduktegesetz, Arzneimittelgesetz, die Biostoffverordnung, Röntgenverordnung und das Transfusionsgesetz bis hin zum Arbeitsschutzgesetz und zur Arbeitsstättenverordnung.“ Haack erinnerte daran, dass die Infektionsrate beim Ambulanten Operieren nachweislich deutlich geringer ist als im Krankenhaus, „gleiches gilt übrigens auch für die Arbeitsunfähigkeitszeiten.“
Auch der Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) distanzierte sich ausdrücklich von den Verallgemeinerungen des „Spiegel“. BAO-Vorstandsmitglied Dr. Petra Tietze-Schnur, selbst Fachärztin für Anästhesie, erklärte: „Rein sachlich kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Fachärztin auf die Idee kommt, ein 4-jähriges Kind mit einem 3,5er-Tubus, der für Babies gedacht ist, oder mit einem 7,0er-Tubus, der für Erwachsene vorgesehen ist, zu versorgen. Das war grob fahrlässig.“ Es sei auch nicht hinnehmbar, dass die Patienten nicht durchgängig betreut und über einen Monitor überwacht wurden: „In Tageskliniken sollte das nicht vorkommen“, sagte Tietze-Schnur. Allerdings betonte die Anästhesistin: „Auch wenn ein Handwerker einen folgenschweren Fehler macht, folgere ich daraus nicht automatisch, dass alle seine Berufskollegen ihr Handwerk nicht verstehen!“ (fh/red)
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