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06.02.2012
Offener Brief

"Tabakabhängige verlieren die Kontrolle"

Laut BdP muss Tabakentwöhnung endlich Kassenleistung werden (Foto: BdP).

In einer Stellungnahme hatte Drogenexpertin Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) eine Kostenerstattung für die Tabakentzugstherapie abgelehnt. Begründung: Die Patienten sollen ihr Geld statt in Tabakwaren lieber in die Rauchentwöhnung stecken.

Diese Ansicht empört Mediziner. So hatte Prof. Anil Batra, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie gesagt: „Die Mehrzahl der Raucher hat keine Wahl mehr: Wer tabakabhängig ist, verliert die Kontrolle über die Anwendung der Zigarette“.

Ein weiterer Kritikpunkt der FDP-Politikerin war die mögliche gesundheitliche Gefahr der Medikamente, die für die Raucherentwöhnung eingesetzt werden. Auch hier kontern die Experten: „Rauchen ist keine Frage des Lifestyle, sondern eine ernst zu nehmende Erkrankung wie Alkoholismus", so Dr. Thomas Hering, stellvertretender Bundesvorsitzender des Bundesverbandes für Pneumologen (BdP). "In unseren Praxen müssen wir mit den Patienten mehr über Geld als über die Vorteile der bestmöglichen und wirksamsten Entwöhnungs-Therapie reden. Die Lungenfachärzte fordern, für ihre Patienten diese nutzen- und kosteneffektivste Behandlungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen. Mit den Krankenkassen im Rücken könnten wir mehr Menschen aus ihrer Sucht helfen, denn die Kosten sind eine hohe Hürde gerade für materiell weniger Gut gestellte – Rauchen hat auch eine soziale Problematik. Doch die Gesellschaft verharmlost das Rauchen immer noch als Lifestyle.“

Mehrere Gesellschaften hatten in einem Offenen Brief and Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) auf den derzeitigen Missstand bei der Behandlung von Rauchern hingewiesen. Denn bereits 2009 und 2011 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Tabakentwöhnung als Krankenkassenleistung für Patienten im COPD- und Asthma-DMP befürwortet. Das Bundesgesundheitsministerium hat jedoch bislang keine klare Stellung dazu bezogen.

Der BdP gab bekannt, dass es in diesem Jahr möglich sein kann, dass der G-BA erneut über die Tabakentwöhnung entscheiden muss, da es Veränderungen in der Entscheidungsgrundlage gegeben habe. Dennoch sei zu erwarten, dass auch dieses Mal die Entscheidung positiv ausfallen wird. „Die Empfehlung zur Tabakentwöhnung als Kassenleistung ist seit Langem eine Konstante. Für die Politik gibt es keinen Grund mehr, die Entscheidung in diesem Jahr weiter hinauszuschieben, sollte der GBA erwartungsgemäß erneut positiv entscheiden“, so Hering. Gemeinsam mit Batra hatte er den Offenen Brief initiiert.

„Das Oberste Bundesgericht der Schweiz definiert Nikotinabhängigkeit als Krankheit und leitet daraus die Beteiligung der Kassen an den Behandlungskosten ab“, fügte Batra hinzu. Die Kosteneffektivität der Tabakentwöhnung sei hinreichend nachgewiesen, heißt es in dem Brief.

 

Laut BdP muss Tabakentwöhnung endlich Kassenleistung werden (Foto: BdP).

     

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