Anzeige
Anzeige
10.02.2012
Neue Studie zu Wartezeiten

Mythos Zweiklassenmedizin

Wartezimmer
Müssen privat und gesetzlich Versicherte unterschiedlich lange warten? Foto: ISO K° - photography.fotolia.com

Eine Studie der Universität Hamburg hat nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gezeigt, dass sich eine Zweiklassenmedizin kaum anhand unterschiedlicher Wartezeiten von gesetzlich und privat Versicherten nachweisen lässt.

Anhand einer Querschnittsbefragung des Bertelsmann-Gesundheitsmonitors zwischen 2007 und 2009 untersuchte Prof. Jonas Schreyögg von der Universität Hamburg, ob der Versichertenstatus zu Auswirkungen auf Wartezeiten bei ambulanten Arztbesuchen führt. Er ermittelte, dass sich die Wartezeit auf einen Termin beim Hausarzt zwischen beiden Versichertengruppen lediglich um 0,8 Tage unterscheidet.

In der fachärztlichen Versorgung jedoch warten Kassenpatienten der Studie zufolge mehr als doppelt so lange auf einen Termin als privat Versicherte: 16 Tage gegenüber sieben Tagen. Dieser Unterschied komme aufgrund der knapperen Ressourcen von Terminen beim Facharzt zustande, ermittelt die Studie.

Die Untersuchung der Wartezeit innerhalb der Praxis kommt zu dem Ergebnis, dass privat Versicherte zehn Minuten weniger beim Hausarzt warten, während sich beim Facharzt keine signifikanten Unterschiede ergaben.

Lauterbach wiederlegt?

Bei bisherigen Studien habe es nur wenige oder gar keine Kontrollvariablen gegeben und sie umfassten nur sehr kleine Stichproben, kritisierte die Universität Hamburg. Eine Studie des Instituts für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie (IGKE) unter Prof. Karl Lauterbach hatte Unterschiede in den Wartezeiten nachgewiesen. Lauterbach, besser bekannt als SPD-Gesundheitsexperte, hatte seine Ansichten in dem Buch „Der Zweiklassenstaat“ verbreitet und damit eine Diskussion über Zweiklassenmedizin in Deutschland angestoßen.

Für KBV-Chef Dr. Andreas Köhler ist die Debatte mit der neuen Untersuchung beendet: „Die Studie ist eine Versachlichung zum Thema Wartezeiten und zeigt, dass eine in Deutschland viel beklagte Zweiklassenmedizin ein Mythos ist. Es lässt sich nicht ermitteln, dass privat Versicherte Vorteile in der medizinischen Versorgung gegenüber gesetzlich Versicherten haben. Beide warten ähnlich lange sowohl beim Arzt als auch auf einen Arzttermin.“

Die Analyse der Universität Hamburg bestätigen nach Köhlers Ansicht zudem die Ergebnisse der Versichertenbefragung der KBV, durchgeführt von der Forschungsgruppe Wahlen. „Demnach gibt es leider tatsächlich in Einzelfällen zu lange Wartezeiten, aber es handelt sich eben nicht um ein bundesweites Phänomen. Die Zufriedenheitswerte der befragten Patienten waren insgesamt sehr hoch“, führt der KBV-Chef aus.

(ms)

 

Müssen privat und gesetzlich Versicherte unterschiedlich lange warten? Foto: ISO K° - photography.fotolia.com

     

Zeitungen und Zeitschriften

Kompakt Pneumologie Kompakt Gastroenterologie Ärztliche Praxis Gynäkologie Ärztliche Praxis NeurologiePsychiatrie Ärztliche Praxis Onkologie Ophthalmologische Nachrichten Aktuelle Kontaktologie Orthopädische Nachrichten Urologische Nachrichten

X